Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen für Menschen mit Behinderung autonom nutzbar sein. Gemäss Botschaft zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist bis Ende 2023 eine möglichst lückenfreie Transportkette für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Sind Sie interessiert an unserem Flyer?