Rechtsabbiegen bei Rot – Sechs Monate nach der Einführung
Seit einem halben Jahr kann, aufgrund der Anpassung der Signalisationsverordnung, den Velofahrenden unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit das Rechtsabbiegen bei Rot (RABR) gestattet werden. Unterdessen ist das neue Schild mit dem gelben Velo auf schwarzem Grund an Lichtsignalanlagen immer häufiger zu sehen und erfreut Velofahrende. ewp ist in sechs Kantonen oder Städten an der Umsetzungsplanung beteiligt – Grund genug, ein Halbjahresfazit zu ziehen.
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