Der neulich publizierte Bundesratsbeschluss erleichtert die Einführung von Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen. Was diese Neuerung bedeutet veranschaulichen wir an zwei von uns umgesetzten Beispielen in diesem Beitrag.
Was für Neuerungen bringt der Bundesratsbeschluss mit sich?
An der Sitzung vom 24. August 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass Behörden für das Einrichten von Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen auf die Erstellung eines Gutachtens ab 1. Januar 2023 verzichten können. Bisher konnten Tempo-30-Zonen zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs eingerichtet werden. Neu kann eine Erhöhung der Lebensqualität als Grund zur Einführung von Tempo-30-Zonen aufgeführt werden. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone muss durch die Behörden nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden.
Wann muss dennoch ein Gutachten für Geschwindigkeitsreduktionen erstellt werden?
Die Neuerungen gelten ausschliesslich für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen. Was verkehrsorientierte Strassen sind wird im neuen Art. 1 Abs. 9 der Signalisationsverordnung definiert. Sie umfassen alle innerorts Strassen, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind, indem sie sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen.
Auf allen anderen Strassen, auf denen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten abgewichen werden soll, gilt die heutige Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens weiterhin, so z.B. bei Begegnungszonen oder Ausserortsstrassen.
Veranschaulichung an zwei Beispiel
Die Gemeinde Wallisellen beauftragte ewp mit der Erstellung von verkehrstechnischen Gutachten zur Einführung von Tempo 30 im Zentrumsbereich. Nach Erstellung des Gutachtens mit Massnahmenplan durfte ewp die Bauleitung zur Umsetzung der Massnahmen übernehmen.
Bahnhof-/Neugutstrasse
Die Bahnhof-/Neugutstrasse verbindet das Zentrum von Wallisellen mit den umliegenden Gemeinden. Mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von knapp 12'600 Fahrzeugen und einer Fahrbahnbreite von 6.4 bis 7.0 m stellt sie eine wichtige Hauptsammelstrasse dar. Daraus lässt sich schliessen, dass die Strasse primär auf den Motorfahrzeugverkehr ausgerichtet ist. An der Bahnhof-/Neugutstrasse erfolgte die Einführung insbesondere zum Schutz der Anwohnerschaft und der Beschäftigten vor Verkehrslärm. Aus diesem Grund wurde eine Tempo-30-Strecke signalisiert. Gleicht man den Strassencharakter mit dem Bundesratsbeschluss ab, so wäre auch in Zukunft an einer Strasse dieses Typs ein Gutachten zur Einführung von Tempo 30 zu erstellen.
Quartier
Auch im Quartier nördlich der Bahnhof-/Neugutstrasse wurde die Einführung einer Tempo-30-Zone geprüft. Die Strassen führen durch ein Wohnquartier und sind bereits mit Verkehrsberuhigungselementen ausgestattet. Der durchschnittliche tägliche Verkehr liegt bei maximal 4'000 Fahrzeugen. Aus diesen Indizien lässt sich schliessen, dass die Strassen der Quartiererschliessung dienen und es sich nicht um eine verkehrsorientierte Strasse handelt. Wäre die Tempo-30-Zone noch nicht umgesetzt, müsste in diesem Quartier ab 2023 kein Gutachten mehr erstellt werden.
Massnahmenplan
Ein Massnahmenplan ist weiterhin zu erstellen, damit allfällige geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen, aber mindestens die Zonenein- und -ausgänge verortet sind. Die Verfügungs- und Veröffentlichungspflicht gilt weiterhin.
«Die Möglichkeit, bei ewp im Tiefbau die Projekte vom ersten Gedanken bei der Projektierung über die Bauleitung vor Ort bis hin zur Abgabe der Bauabrechnung selber ausführen und begleiten zu können, schätze ich sehr. Ich selber habe dabei viel gelernt. Heute kann ich es den jungen Ingenieurinnen und Ingenieuren nach ihrem Einstieg in den Berufsalltag ebenso ermöglichen, solche wertvollen Erfahrungen zu sammeln. Ihr Feedback ist dabei durchgehend positiv.»
Philippe Wäger
Teamleiter