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Bau- und Rechtsberatung

Die Sparte Bau- und Rechtsberatung bietet Dienstleistungen spezifisch für die Verwaltungen von Gemeinden und Städten an. Wir fokussieren uns auf professionelle und integrale Beratung rund um die Themen der Bau- und Werkämter. Wir setzen uns für die nachhaltige und ortsverträgliche Entwicklung der Gemeinden, Städte und deren Infrastruktur ein.

Bau- und Umweltrecht

Mit unserer Rechtsberatung und Expertise unterstützt ewp Sie tatkräftig bei der Lösung von rechtlichen Problemen, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Fragestellungen (v.a. Raumplanungs- und Baurecht sowie Umweltrecht). Unser Angebot umfasst nebst anderem die Erteilung von kurzen Rechtsauskünften sowie eingehende Abklärungen (Stellungnahmen, Gutachten, Rechtsschriften, Schulungen, Publikationen, Verträge, Verfügungen u.v.m.).
Eine präzise rechtliche Beurteilung und eine praxisorientierte Auslegung sind uns ebenso wichtig wie eine gesamtheitliche Betrachtung. Dank unserer jahrelangen und breiten Praxiserfahrung mit Mandatsgemeinden können unsere voll ausgebildeten JuristInnen optimale Lösungen anbieten. Seit vielen Jahren unterstützen wir Gemeinden und Städte bei der Durchführung der Baubewilligungs- verfahren. Dabei übernehmen wir baurechtliche Vorbesprechungen von Projekten, rechtliche Beurteilungen von Baugesuchen und die Erarbeitung entsprechender Bewilligungen. Neben dem Bewilligungsverfahren gehören auch Rekursvernehmlassungen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten sowie die Beratung von Kommissionen zu unseren Tätigkeiten. Ergänzend verfassen wir Schutzverfügungen bei Natur- und Heimatschutzobjekten. 

  • Beratung von Gemeinden, Städten und Bauherren
  • Prüfung von Baugesuchen und Erstellen von Bewilligungsanträgen
  • Vorentscheide
  • Unterstützung im Rechtsmittelverfahren
  • Rechtsauskünfte zum Bau- und Umweltrecht

Baukontrolle

Bei den Baukontrollen wird sichergestellt, dass bei der Bauausführung die gesetzlichen Vorschriften und Normen eingehalten werden und sämtliche Auflagen der Baubewilligung beachtet und erfüllt werden.Wir unterstützen Gemeinden und Städte, indem wir für sie Tätigkeiten und Kontrollaufgaben im gesetzlichen Rahmen übernehmen. Die Baukontrollaufgaben umfassen, je nach Auftrag unserer Kunden, sämtliche Baukontrollen. Dies beginnt mit der Profilabnahme. Nach der Baufreigabe erfolgen die Rohbau- die Bezugs- bis hin zur Schlusskontrolle des Hochbaus unter Berücksichtigung der baurechtlichen Anforderungen. Zudem übernehmen wir auch die Abnahme von Schmutz- und Meteorwasserleitungen, die Durchführung von Baustellenumweltschutzkontrollen und unterstützen die Behörden bei der Durchsetzung allfälliger Massnahmen. Wir prüfen dabei, dass die Ausführung gemäss den bewilligten Planunterlagen erfolgt und halten die Ergebnisse der Kontrollen in Protokollen fest. Abweichungen und Verstösse melden wir den Bauämtern und schlagen Massnahmen zur Mängelbehebung vor, informieren die Bauleiter direkt oder formulieren Anträge zuhanden des Bauamtes. Ebenfalls überprüfen wir die Mängelbehebung.

  • Unterstützung der Gemeinden und Städte
  • Kontrolle Baugespanne, Rohbau-, Zwischen- und Schlusskontrollen
  • Bezugsabnahmen
  • Bau- und feuerpolizeiliche Kontrollen
  • Bewilligung und Abnahmen von Kanalisationsprojekten
  • Bewilligung und Abnahmen von Zivilschutzbauten

Brandschutz

Der Brandschutz ist bei der Planung von Bauprojekten nicht mehr wegzudenken. Mit gezielten Brandschutzmassnahmen kann die Entstehung und Verbreitung von Feuer verhindert und damit Personen und Sachwerte geschützt werden. Die Sicherheit der Personen steht immer über dem Sachwertschutz. Unsere Fachexpertinnen und -experten übernehmen im Auftrag der Gemeinde die Aufgaben und Verantwortung der kommunalen Feuerpolizei. Öffentliche Gebäude, Gewerbeliegenschaften, Verkaufslokale und öffentliche Tiefgaragen müssen periodisch feuerpolizeilich kontrolliert werden. Wir koordinieren die Kontrollen und führen diese in regelmässigen Abständen durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine schleichenden baulichen oder technischen Veränderungen während der Gebäudebenutzung die Sicherheit für Personen und Sachen schmälern. Wir bieten auch Brandschutz Bestandesaufnahmen an, was den Budget-Planungen bestehenden Gebäuden dient. Somit können Gemeinden oder Private Bauherren die Kosten für eine Sanierung planen. Des Weiteren unterstützen wir Bauherren und Architekteninnen und Architekten bei der Planung von Neu- und Umbauten frühzeitig mit Brandschutz-, Fluchtweg- und Sicherheitskonzepten. Wir streben mit gezielten vorbeugenden Brandschutzmassnahmen ein optimales Sicherheitsniveau mit gutem Kosten-/Nutzenverhältnis an. Unsere Konzepte sind geprägt von Lebenszyklen und nehmen künftige Generationen ernst. Brandschutzkonzepte sind für uns eine Leidenschaft. 

  • Unterstützung von Bauherren und Projektierenden bei der Planung
  • Periodische Brandschutzkontrollen
  • Erstellen feuerpolizeilicher Auflagen
  • Erstellen Brandschutzkonzepte, QSS1 bis QSS4
  • Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne
  • Brandschutz Bestandesaufnahmen

Liegenschaftsentwässerung

Die Liegenschaftsentwässerung umfasst sämtliche Leitungen und Schächte, welche direkt der Entwässerung eines Grundstückes dienen. In der Regel endet die Liegenschaftsentwässerung mit dem Anschluss ans öffentliche Entwässerungssystem.Wir unterstützen die Bauherrschaft bereits bei der Planung und Projektierung der Liegenschaftsentwässerung von Anfang an und prüfen für Sie die Kanalisationseingaben. Unabhängig von einer allfälligen Baueingabe ist der Gemeinde ein Gesuch für die Bewilligung von Abwasseranlagen zur Genehmigung einzureichen. Diese Bewilligung können wir gerne unter Berücksichtigung der aktuellen Bestimmungen für Sie verfassen. Sofern nötig, fordern wir weitere Unterlagen (Kanal TV, Gutachten) ein und prüfen diese. Bei der Ausführung werden die notwendigen Zwischenkontrollen und die Schlusskontrolle von uns koordiniert und durchgeführt. Nach Bauvollendung reichen wir dem Bauamt das Protokoll der Dichtheitsprüfung sowie den durch uns kontrollierten Kanalisationsausführungsplan und die Kanal TV-Aufnahmen zur Archivierung ein.

  • Unterstützung der Bauherrschaft
  • Bewilligung und Abnahmen von Kanalisationsprojekten
  • Prüfen der Kanal TV-Aufnahmen

Zivilschutz

Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Privatpersonen grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus. Wir beraten Sie als Kontrollorgan der Gemeinde umfassend zu Themen wie der Schutzraumbaupflicht, Ausrüstung, Schutzraumprojekt-Eingabe und Schutzraumberechnung sowie der Abhandlung von Verfügungen von Ersatzabgaben. Wir prüfen für sie die Planung von Schutzräumen und bewilligen Schutzraumprojekte. Unser Angebot wird durch Kontrolle von der Bewehrung auf der Baustelle sowie den Schlussabnahmen von Schutzräumen abgerundet.Um im Ernstfall einen guten Zustand zu gewährleisten, führen wir in regelmässigen Abständen die periodische Schutzraumkontrolle von bestehenden Schutzbauten durch, halten allfällige Mängel fest und kontrollieren die fachgerechte Behebung dieser und stehen in Kontakt mit der kantonalen Fachstelle Schutzbau.

  • Beratung der Gemeinden und Städte
  • Abhandlung von Verfügungen von Ersatzabgaben
  • Kontrolle von Schutzraumplänen und Bewilligen von Schutzraumprojekten
  • Kontrolle der Bewehrung inkl. Schlussabnahmen von Schutzräumen
  • Ausgleichsgebietsplanung
  • Periodische Schutzraumkontrolle

Private Kontrollen im betrieblichen Umweltschutz (BUS)

Wir beraten und unterstützen Sie bei privaten Kontrollen im betrieblichen Umweltschutz (BUS). Im Kanton Zürich besteht für gewässerschutz- und abfallrechtliche Bewilligungsverfahren das so genannte System der «Privaten Kontrolle». Unsere vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) befugten Fachpersonen beraten Sie – am besten bereits in der Planungsphase. Wir unterstützen und überprüfen für Sie die Einhaltung der Umweltschutz-Gesetzgebung bei Erstellung und Betrieb von Anlagen für Liegenschaftsentwässerung, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Löschwasser-Rückhaltung, der Absicherung von Güterumschlag sowie der Lagerung von gefährlichen Stoffen.

    Baustellen-Umwelt-Controlling (BUC)

    Wir führen wir im Auftrag der Gemeinden unangemeldet Baustellenumweltkontrollen durch, um die Belastung der Umwelt durch Baustellen zu minimieren.
    Das System Baustellen-Umwelt-Controlling dient zur Überprüfung, ob während der Phase des Bauens die Umweltauflagen in den Bereichen Luft/Wasser/Abfall/Boden und Lärm erfüllt werden. Bei allfälligen Mängeln veranlassen wir in Absprache mit der örtlichen Baubehörde die erforderlichen Massnahmen.


      Wir sind ewp

      «Als Teilzeitangestellte ist es mir sehr wichtig, Familie und Arbeit gut unter einem Hut zu bringen. Unvermeidbare private Termine an Arbeitstagen oder vice versa berufliche Termine an freien Tagen? Dank der grossen Flexibilität und des gegenseitigen Vertrauens findet sich immer eine Lösung. Die grosse Wertschätzung der Vorgesetzten weiss ich dabei sehr zu schätzen. Hier ist Work-Life-Balance nicht nur einfach eine Floskel, sondern ein wichtiger Bestandteil.»


      Ivy Jucker
      Spartenassistentin

      Zitat Mitarbeiterin Testimonial